Cannabis und Autofahren: Neuer THC-Grenzwert und Strafen

green cannabis plant close-up photography

Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland seit April 2024 teilweise legalisiert. Dennoch bleibt das Autofahren unter dem Einfluss von THC (Tetrahydrocannabinol), dem psychoaktiven Wirkstoff in Cannabis, streng verboten. Ab dem 22. August gibt es neue THC-Grenzwerte und Bußgelder für Cannabis am Steuer.

Warum ist Cannabis am Steuer so gefährlich?

Cannabis beeinträchtigt die Wahrnehmung, das Reaktionsvermögen und die Koordinationsfähigkeit. Dies führt zu einer erhöhten Unfallgefahr. Selbst geringe Mengen THC können zu folgenden Auswirkungen führen:

  • Verlangsamte Reaktionszeit: Wichtige Verkehrssituationen können langsamer erkannt und darauf reagiert werden.
  • Beeinträchtigte Wahrnehmung: Entfernungen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt, das Blickfeld wird eingeschränkt.
  • Verändertes Zeitgefühl: Die Fähigkeit, Abstände und Geschwindigkeiten einzuschätzen, wird gestört.
  • Müdigkeit und Schläfrigkeit: Die Fahrt kann zu einer Gefahr für sich selbst und andere werden.

Welche Grenzwerte gelten für THC im Blut?

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wurde ein Grenzwert für THC im Blut festgelegt. Ab einem Wert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut gilt man als nicht mehr fahrtauglich. Dieser Wert entspricht in etwa einem Blutalkoholgehalt von 0,2 Promille.

Wichtig: Auch unterhalb dieses Grenzwerts kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein. Der ADAC empfiehlt daher, nach dem Konsum von Cannabis mindestens 24 Stunden auf das Autofahren zu verzichten.

Welche Strafen drohen bei Überschreitung des Grenzwerts?

Wer mit einem THC-Wert von über 3,5 Nanogramm am Steuer erwischt wird, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Bußgeld: In der Regel wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig.
  • Fahrverbot: Zusätzlich droht ein einmonatiges Fahrverbot.
  • Punkte in Flensburg: In der Flensburger Verkehrssünderdatei werden zwei Punkte eingetragen.
  • Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1000 Euro Buße.

Hinweis: Bei wiederholten Verstößen oder wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, können höhere Strafen verhängt werden, einschließlich einer Entziehung der Fahrerlaubnis.

Besondere Bestimmungen für junge Fahrer und Probezeitler

  • Nulltoleranz unter 21: Für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren gilt eine absolute Nulltoleranz. Selbst geringste Spuren von THC im Blut können zu einem Bußgeld führen.
  • Probezeit: Auch in der zweijährigen Probezeit nach Erwerb der Fahrerlaubnis gilt ein verschärftes Verbot. Hier liegt der Grenzwert bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.
  • Bußgeld: Bei einem Verstoß in der Probezeit oder bei Fahrern unter 21 Jahren wird in der Regel ein Bußgeld von 250 Euro fällig.

Warum ein niedrigerer Grenzwert für junge Fahrer?

Der niedrigere Grenzwert für junge Fahrer und Probezeitler soll die Verkehrssicherheit erhöhen. Studien haben gezeigt, dass junge Fahrer generell ein höheres Unfallrisiko haben und dass Cannabis den Fahrstil zusätzlich beeinträchtigen kann.

Kritik an den neuen Regelungen

Die neuen Regelungen sind nicht unumstritten. Kritiker bemängeln, dass der Grenzwert von 1,0 Nanogramm zu niedrig angesetzt ist und viele Fahrer unnötig bestraft werden könnten, bei denen keine konkrete Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden kann.

Fazit: Vorsicht ist geboten

Auch wenn Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert ist, bleibt das Autofahren unter dem Einfluss von THC eine Straftat. Die Folgen können gravierend sein und nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Es ist daher unerlässlich, auf den Konsum von Cannabis vor dem Autofahren vollständig zu verzichten.