Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Behörden alkoholisierten Verkehrsteilnehmern die Nutzung führerscheinfreier Fahrzeuge nicht untersagen dürfen. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Fahrrad- und E-Scooter-Fahrern und schafft Rechtssicherheit in Nordrhein-Westfalen.
Im konkreten Fall ging es um zwei Verkehrsteilnehmer ohne Führerschein aus Duisburg und Schwerte. Einer wurde beim E-Scooter-Fahren unter Amphetamin-Einfluss erwischt, der andere radelte mit über zwei Promille Alkohol im Blut. Die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden hatten beiden die künftige Nutzung führerscheinfreier Fahrzeuge untersagt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein solches Verbot die grundrechtlich geschützte Mobilität unverhältnismäßig einschränke. Zudem seien Fahrräder und E-Scooter deutlich weniger gefährlich als Kraftfahrzeuge. Die bisherige Rechtsgrundlage für solche Verbote sei weder ausreichend bestimmt noch verhältnismäßig.
Diese Rechtsprechung folgt ähnlichen Urteilen in Bayern und Rheinland-Pfalz. Die Beschlüsse des OVG Münster sind unanfechtbar.
Version in einfacher Sprache:
Wichtige Entscheidung für Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer
Ein wichtiges Gericht hat entschieden: Auch wenn jemand betrunken Fahrrad oder E-Scooter gefahren ist, darf die Behörde nicht verbieten, diese Fahrzeuge weiter zu benutzen.
Das gilt auch, wenn man keinen Führerschein hat. Die Richter sagen: Jeder Mensch soll sich frei bewegen können. Fahrräder und E-Scooter sind nicht so gefährlich wie Autos.
Trotzdem ist es natürlich falsch und gefährlich, betrunken zu fahren – egal mit welchem Fahrzeug.
Stichwortverzeichnis:
- Fahrerlaubnisbehörde: Behörde, die für Führerscheine und Fahrverbote zuständig ist
- Oberverwaltungsgericht: Hohes Gericht für Streitigkeiten mit Behörden
- Führerscheinfreie Fahrzeuge: Fahrzeuge wie Fahrräder und E-Scooter, die ohne Führerschein gefahren werden dürfen
- Fortbewegungsfreiheit: Grundrecht, sich frei bewegen zu können
- Verhältnismäßigkeit: Rechtlicher Grundsatz, dass behördliche Maßnahmen angemessen sein müssen.
Quelle: ntv.de, awi/AFP