Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss übernimmt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die Kosten für den Schaden des Unfallgegners. Allerdings kann die Versicherung gemäß den Versicherungsbedingungen (AKB) bis zu 5000 Euro vom Versicherungsnehmer zurückfordern, da Fahren unter dem Einfluss von Alkohol untersagt ist. Dies nennt sich Regress. Bei Vorhandensein einer Vollkaskoversicherung können die eigenen Fahrzeugschäden über diese abgedeckt werden. Allerdings erstattet die Kaskoversicherung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss je nach Alkoholisierungsgrad möglicherweise nur einen Teil oder sogar überhaupt keine Kosten.