Alkohol und Fahrrad: Promillegrenze 1,6 – Und was wirklich gilt

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ADFC & Verkehrswacht fordern eine neue Promillegrenze von 1,1  Promille beim Fahrradfahren. Erfahre, welche Konsequenzen schon bei 0,3  Promille drohen, und wie ein Promillerechner helfen kann.


1. Forderungen der Verbände: Warum 1,1 Promille?

  • Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) fordert die Einführung einer Promille‑“Gefahrengrenze” von 1,1 Promille, analog zur absoluten Fahruntüchtigkeit beim Autofahren. Studien belegen, dass ab diesem Wert die Fahrunsicherheit deutlich steigt.
  • Auch die Deutsche Verkehrswacht unterstützt diesen Wert: Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeit gewertet werden – mit Bußgeld, statt erst bei 1,6 Promille als Straftat.
  • Forschungsergebnisse, z. B. an den Universitäten Düsseldorf und Mainz, belegen spürbare Leistungseinbußen bereits ab 0,5  Promille, verschärft ab 1,1  Promille und deutlich ab 1,6 Promille.

2. Aktuelle Rechtslage in Deutschland

SituationPromillewertBewertungMögliche Konsequenzen
Unauffälliges Fahren< 0,3 ‰legalkeine Sanktionen
Fahrfehler oder Unfall≥ 0,3 ‰relative FahruntüchtigkeitStrafanzeige, ggf. Punkte/Fahrerlaubnisprüfung
Standardfall (Gerichtsschätzung)≥ 1,6 ‰absolute FahruntüchtigkeitGeldstrafe, 2–3 Punkte, MPU, möglicher Führerscheinentzug¹⁰
E‑Bike/S‑Pedelec (> 25 km/h)≥ 0,5 ‰ / ≥ 1,1 ‰Ordnungswidrigkeit / Straftatab 0,5 ‰ Bußgeld, ab 1,1 ‰ Strafanzeige mit MPU möglich¹⁰
  • Die Grenze von 1,6 Promille gilt nicht gesetzlich, sondern beruht auf langjähriger Rechtsprechung. Eine solche absolute Fahruntüchtigkeit wird bereits bei geringeren Werten (ab 1,1 ‰) beim Auto angenommen.
  • Ab 0,3  Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder unsicheres Fahrverhalten sichtbar sind.

3. Was droht bei 1,1  Promille – und weshalb die Reform sinnvoll ist

  • Wenn Verbände die Senken der Grenze auf 1,1  Promille erreichen, würde eine Fahrt mit diesem Blutalkoholwert künftig als Ordnungswidrigkeit, nicht mehr als Straftat, bewertet werden – es droht das erste Bußgeld (z. B. rund 250  Euro).
  • Ziel: klare Warnwirkung, bevor die absolute Grenze erreicht wird – präventiv, nicht strafend.
  • Gleichzeitig würde das aktuelle Signal aufgehoben: Bislang vermittelt 1,6  Promille vielen Radfahrern ein trügerisches Gefühl von Sicherheit.

4. Mögliche Konsequenzen in der Zukunft

  • Wird die Grenze tatsächlich auf 1,1  Promille gesenkt, bedeutet das:
    • Bußgelder bei 1,1–1,6  Promille, auch ohne Ausfallerscheinungen.
    • Für Fahrerinnen mit Pkw-Führerschein potenziell Punkte und MPU, wenn sie über dieser neuen Grenze fahren.
    • Bei weiter erhöhtem Wert (≥ 1,6 ‰) bleiben die bestehenden Strafen bestehen – aber künftig in letzter Konsequenz als Strafverfahren.
  • Selbst jetzt sind bereits ab 0,3  Promille mit Fahrfehlern erhebliche rechtliche Folgen möglich – ein Grund, den eigenen Alkoholkonsum ernst zu nehmen und ggf. den Wagen ruhen zu lassen.⁵

5. Fazit und Empfehlung

  • Verbände wie ADFC und Verkehrswacht drängen auf eine Reform, um die Promillegrenze fürs Fahrrad auf 1,1  Promille zu senken.
  • Studien zeigen: bereits ab 0,5–1,1  Promille sinkt die Leistungsfähigkeit – deshalb ist ein „Warnwert“ wichtig.
  • Bis dato greift bei 1,6  Promille die absolute Bewertung – und bei 0,3  Promille kann schon eine Anzeige folgen.
  • Wenn bald die Reform kommt, sollte jede:r bewusst handeln: Besser nüchtern radeln oder den Promillerechner nutzen, bevor du dich aufs Rad setzt.

Nutze unseren Promillerechner, um deinen geschätzten Wert direkt zu berechnen – und entscheide besser vorausschauend. So schützt du dich und andere – und handelst rechtssicher.