ADFC & Verkehrswacht fordern eine neue Promillegrenze von 1,1 Promille beim Fahrradfahren. Erfahre, welche Konsequenzen schon bei 0,3 Promille drohen, und wie ein Promillerechner helfen kann.
1. Forderungen der Verbände: Warum 1,1 Promille?
- Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) fordert die Einführung einer Promille‑“Gefahrengrenze” von 1,1 Promille, analog zur absoluten Fahruntüchtigkeit beim Autofahren. Studien belegen, dass ab diesem Wert die Fahrunsicherheit deutlich steigt.
- Auch die Deutsche Verkehrswacht unterstützt diesen Wert: Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeit gewertet werden – mit Bußgeld, statt erst bei 1,6 Promille als Straftat.
- Forschungsergebnisse, z. B. an den Universitäten Düsseldorf und Mainz, belegen spürbare Leistungseinbußen bereits ab 0,5 Promille, verschärft ab 1,1 Promille und deutlich ab 1,6 Promille.
2. Aktuelle Rechtslage in Deutschland
Situation | Promillewert | Bewertung | Mögliche Konsequenzen |
---|---|---|---|
Unauffälliges Fahren | < 0,3 ‰ | legal | keine Sanktionen |
Fahrfehler oder Unfall | ≥ 0,3 ‰ | relative Fahruntüchtigkeit | Strafanzeige, ggf. Punkte/Fahrerlaubnisprüfung |
Standardfall (Gerichtsschätzung) | ≥ 1,6 ‰ | absolute Fahruntüchtigkeit | Geldstrafe, 2–3 Punkte, MPU, möglicher Führerscheinentzug¹⁰ |
E‑Bike/S‑Pedelec (> 25 km/h) | ≥ 0,5 ‰ / ≥ 1,1 ‰ | Ordnungswidrigkeit / Straftat | ab 0,5 ‰ Bußgeld, ab 1,1 ‰ Strafanzeige mit MPU möglich¹⁰ |
- Die Grenze von 1,6 Promille gilt nicht gesetzlich, sondern beruht auf langjähriger Rechtsprechung. Eine solche absolute Fahruntüchtigkeit wird bereits bei geringeren Werten (ab 1,1 ‰) beim Auto angenommen.
- Ab 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder unsicheres Fahrverhalten sichtbar sind.
3. Was droht bei 1,1 Promille – und weshalb die Reform sinnvoll ist
- Wenn Verbände die Senken der Grenze auf 1,1 Promille erreichen, würde eine Fahrt mit diesem Blutalkoholwert künftig als Ordnungswidrigkeit, nicht mehr als Straftat, bewertet werden – es droht das erste Bußgeld (z. B. rund 250 Euro).
- Ziel: klare Warnwirkung, bevor die absolute Grenze erreicht wird – präventiv, nicht strafend.
- Gleichzeitig würde das aktuelle Signal aufgehoben: Bislang vermittelt 1,6 Promille vielen Radfahrern ein trügerisches Gefühl von Sicherheit.
4. Mögliche Konsequenzen in der Zukunft
- Wird die Grenze tatsächlich auf 1,1 Promille gesenkt, bedeutet das:
- Bußgelder bei 1,1–1,6 Promille, auch ohne Ausfallerscheinungen.
- Für Fahrerinnen mit Pkw-Führerschein potenziell Punkte und MPU, wenn sie über dieser neuen Grenze fahren.
- Bei weiter erhöhtem Wert (≥ 1,6 ‰) bleiben die bestehenden Strafen bestehen – aber künftig in letzter Konsequenz als Strafverfahren.
- Selbst jetzt sind bereits ab 0,3 Promille mit Fahrfehlern erhebliche rechtliche Folgen möglich – ein Grund, den eigenen Alkoholkonsum ernst zu nehmen und ggf. den Wagen ruhen zu lassen.⁵
5. Fazit und Empfehlung
- Verbände wie ADFC und Verkehrswacht drängen auf eine Reform, um die Promillegrenze fürs Fahrrad auf 1,1 Promille zu senken.
- Studien zeigen: bereits ab 0,5–1,1 Promille sinkt die Leistungsfähigkeit – deshalb ist ein „Warnwert“ wichtig.
- Bis dato greift bei 1,6 Promille die absolute Bewertung – und bei 0,3 Promille kann schon eine Anzeige folgen.
- Wenn bald die Reform kommt, sollte jede:r bewusst handeln: Besser nüchtern radeln oder den Promillerechner nutzen, bevor du dich aufs Rad setzt.
Nutze unseren Promillerechner, um deinen geschätzten Wert direkt zu berechnen – und entscheide besser vorausschauend. So schützt du dich und andere – und handelst rechtssicher.